STAATLICHE FÖRDERUNG
Der Einbau einer effizienteren modernen Heizung lohnt sich für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen aufgrund des geringeren Energieverbrauchs in der Regel bereits, wenn die bisherige Anlage kaum älter als zehn Jahre ist.
Den zunächst abschreckend wirkenden Anschaffungskosten begegnet der Staat durch lukrative Anreize in Form von Zuschüssen. Das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt die Nutzung klimafreundlicher Alternativen.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.
Zudem werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt!
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